Artikel 3.01 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Kapitels bedeutet der Ausdruck
- "Schiffsbetreiber"
diejenige natürliche oder juristische Person, die die laufenden Ausgaben im Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb, insbesondere für den Kauf des verwendeten Kraftstoffs trägt, ersatzweise der Schiffseigner;
- "SPE-CDNI"
elektronisches Zahlungssystem, das Konten (ECO-Konten), ECO-IDs und eine App zur Zahlung der Entsorgungsgebühr umfasst;
- "ECO-Konto"
ein auf den Namen des Schiffsbetreibers lautendes Konto bei einer innerstaatlichen Institution, das für die Zahlung der in Artikel 3.03 genannten Entsorgungsgebühr bestimmt ist;
- "ECO-ID"
eine eindeutige Identifikationsnummer, die mit einem Schiff und einem zugehörigen ECO-Konto durch den Schiffsbetreiber verknüpft wird und Zugang zur autorisierten Nutzung der App ermöglicht;
- "App"
eine Anwendung, die eine für die Zahlung der Entsorgungsgebühr bestimmte Software enthält und als Anwendung über ein mobiles Gerät oder über eine Internet-Website verfügbar ist und folgende Funktionen enthält:
- die Erzeugung und Anzeige der 2D Barcodes, die die ECO-ID enthalten,
- die Auslösung einer Transaktion für die Entsorgungsgebühr durch die Bunkerstelle und
- die Freigabe der Zahlung der Entsorgungsgebühr durch den Schiffsführer oder den Schiffsbetreiber.
- die Erzeugung und Anzeige der 2D Barcodes, die die ECO-ID enthalten,
- "2D Barcode"
ein eindeutiger Barcode, der eine Identifizierung ermöglicht. 2D Barcodes können auf einem Smartphone, Tablet, PC angezeigt werden oder analog ausgedruckt werden.
Stand: 01. August 2023