Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage 2 zum Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

Teil A
Sammlung, Abgabe und Annahme von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen

Teil B
Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem Ladungsbereich

Teil C
Sammlung, Abgabe und Annahme von sonstigen Schiffsbetriebsabfällen

Teil D
Übergangsbestimmungen und Abweichungen

Anhänge

Stand: 01. Oktober 2024