Anlage 2 zum Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
Teil A
Sammlung, Abgabe und Annahme von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen
Teil B
Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem Ladungsbereich
Teil C
Sammlung, Abgabe und Annahme von sonstigen Schiffsbetriebsabfällen
Teil D
Übergangsbestimmungen und Abweichungen
Stand: 01. Oktober 2024