Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Ausstellung eines Unionspatentes nach Abschluss der Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän

Seit dem 01. August 2022 wird in Deutschland eine Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän angeboten. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Verordnung über die Binnenschifffahrtskapitänausbildungsverordnung (BinSchKapAusbV) (Interner Link) nebst Rahmenlehrplan (Externer Link). Im Rahmen dieser Ausbildung legen Sie am Ende der dreieinhalbjährigen Ausbildungszeit die Berufsabschlussprüfung zum Binnenschifffahrtskapitän ab. Diese Prüfung ist gleichwertig zu der Unionspatentprüfung, die (auch weiterhin) von der GDWS angeboten wird. 

Sofern Sie diese Berufsabschlussprüfung bestanden haben, können Sie bei der GDWS die Ausstellung eines Unionspatentes beantragen. Dazu stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag und fügen Ihr Zeugnis über den Berufsabschluss zum Binnenschifffahrtskapitän, ein Passbild und ein Tauglichkeitszeugnis nach Anlage 5 BinSchPersV bei. 

Bitte beachten Sie, dass Sie eventuell erforderliche besondere Berechtigungen (z. B. für die Radarfahrt, zum Befahren von Risikostrecken oder maritimen Wasserstraßen) zusätzlich erwerben müssen. Hierfür müssen Sie (weiterhin) die entsprechenden Prüfungen bei der GDWS ablegen. Zu den Prüfungen der besonderen Berechtigungen können Sie sich auch schon vor Abschluss Ihrer Berufsausbildung bei der GDWS anmelden, sofern Sie den Teil 1 der Abschlussprüfung zum Binnenschifffahrtskapitän bestanden haben.

Stand: 02. August 2023