Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Unterabschnitt 1 - Berufseingangsprüfungen für Kapitäne und Schiffsoffiziere

§ 10 Berufseingangsprüfungen und berufsrechtliche Akkreditierung

§ 11 Qualitätsnormen für Ausbildung und Prüfungsleistungen

§ 12 Qualitätssicherung

§ 13 (aufgehoben)

§ 14 Aufhebung der Anerkennung als Berufseingangsprüfungen

Stand: 01. Juli 2024