Abschnitt 3 - Berufseingangsprüfungen und Schiffsoffiziere
Unterabschnitt 1 Berufseingangsprüfungen für Kapitäne und Schiffsoffiziere (§ 10 bis § 14)
Unterabschnitt 2 Zulassung von Lehrgängen (§ 15 bis § 17)
Unterabschnitt 3 Seefahrtzeiten und Tätigkeiten (§ 18 bis § 19)
Stand: 01. Juni 2014