Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlagen

Anlage 1
Abkürzungen

Anlage 2
Zulassung von Lehrgängen im deutschen Seeschifffahrtsrecht

Anlage 3
Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb des Befähigungsnachweises zum Kapitän NK 100

Anlage 4
Prüfungsordnung des Bundesamtes

Anlage 5
Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb der Befähigungszeugnisse für den nautischen Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen

Anlage 6
Anforderungen an die Ausbildung in der Metallbearbeitung

Anlage 6a
Anforderungen an die Ausbildung in der Elektrofertigung und Metallbearbeitung

Anlage 7
Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten

Stand: 31. Juli 2021