Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Gültigkeit und Umtausch von bis zum 17. Januar 2022 ausgestellten Qualifikationen

Grundsätzlich gelten alle bis zum 17. Januar 2022 ausgestellten Schifferdienstbücher und die darin eingetragenen Qualifikationen längstens bis zum 17. Januar 2032 weiter, ohne dass sie umgetauscht werden müssen.

Wer die Qualifikation nach dem 17. Januar 2032 weiter nutzen möchte, wer sich ab dem 18. Januar 2022 eine höhere Besatzungsqualifikation eintragen lassen möchte oder wessen Tauglichkeitsuntersuchung nach dem 18. Januar 2022 fällig wird, muss sein altes Schifferdienstbuch bei einem beliebigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in ein neues Schifferdienstbuch umtauschen lassen.

Für diesen Umtausch müssen Sie im WSA Ihr bisheriges Schifferdienstbuch vorlegen und Ihre Identität nachweisen. Wenn Sie zudem über 60 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Tauglichkeitszeugnis (Interner Link) im Original mitbringen.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass bei einem deutschen WSA nur ZKR-Qualifikationen oder von einem deutschen WSA ausgestellte Schifferdienstbücher umgetauscht werden können (§ 123 Absatz 7 BinSchPersV)! Wenn Sie also keine ZKR-Qualifikation haben oder Ihre Qualifikation nicht in Deutschland ausgestellt worden ist, dann müssen Sie den Umtausch im Ausstellungsstaat vornehmen.

Please note that German Waterways and Shipping Offices (WSA) can only exchange CCNR qualifications or qualifikations that were issued by a German authority (Section 123 (7) BinSchPersV). If you are holder of a Non-CCNR qualifikation that was not issued in Germany, you have to exchange it in the issuing country.

Stand: 31. Mai 2023