Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Nachweis der medizinischen Tauglichkeit

Tauglichkeitsnachweise für die Einstiegs- und Betriebsebene

Bewerber für ein Befähigungszeugnis als Besatzungsmitglied müssen ihre medizinische Tauglichkeit durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach der Anlage 5 (PDF, intern) zur Binnenschiffspersonalverordnung bei dem entsprechenden Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (Externer Link) nachweisen.

Für ein Befähigungszeugnis als Maschinenpersonal muss das ärztliche Zeugnis nach der Anlage 6 BinSchPersV (PDF, intern) vorgelegt werden.

Sie müssen Ihre Tauglichkeit grundsätzlich nur ein Mal, nämlich bei Beantragung Ihres ersten Zeugnisses (in der Regel also als Decksmann oder Leichtmatrose), nachweisen. Erst nach Erreichen des 60. Lebensjahres müssen Sie Ihre Tauglichkeit regelmäßig erneut belegen. Zwischen dem 60. und dem 70. Lebensjahr muss dies alle fünf und ab dem 70. Lebensjahr alle zwei Jahre erfolgen.

Tauglichkeitsnachweise für Schiffsführerzeugnisse

Bewerber der Prüfungen für Schiffsführerzeugnisse (Unions- oder Rheinpatente sowie alle nationalen Schifferzeugnisse) müssen ihre medizinische Tauglichkeit ebenfalls durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach der Anlage 5 (PDF, intern) der BinSchPersV bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Externer Link) nachweisen. Das Zeugnis ist mit der Anmeldung zur Prüfung einzureichen.

Auch für Schiffsführer gelten die oben beschriebenen Untersuchungsintervalle ab dem 60. Lebensjahr.

Wie erhalte ich ein Tauglichkeitszeugnis?

Um ein Tauglichkeitszeugnis zu erhalten, müssen Sie die medizinischen Vorgaben der Anlage 4 der BinSchPersV (Interner Link) erfüllen. Die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung muss von einem hierfür zugelassenen Arzt durchgeführt werden.

Die Liste der für diese Untersuchungen zugelassenen Ärzte finden Sie auf der Seite des ASD Rhein-Ruhr (Externer Link).

Bitte beachten Sie, dass Ihr Tauglichkeitszeugnis bei Antragsstellung nicht älter als drei Monate sein darf. Es ist stets im (Papier-) Original bei den Behörden der WSV einzureichen. Eine Übersendung als Kopie oder in Form eines Scans ist daher nicht ausreichend.

Wie kann ich mich als Arzt für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen zertifizieren lassen?

Für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen nach der BinSchPersV/RheinSchPersV ist die BG Verkehr zuständig. Die Zertifizierungsverfahren werden konkret von der ASD Rhein-Ruhr GmbH durchgeführt, einer Tochtergesellschaft der BG Verkehr.

Die inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Vorgaben für eine Zertifizierung sind in Anlage 6a der BinSchPersV (Interner Link) geregelt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des ASD Rhein-Ruhr (Externer Link).

Stand: 18. April 2024