Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Inhalt: Nachrichten für die Binnenschifffahrt

Einzelansicht der Nachricht 2021/2553 /1:
Titel: lokal gültige Verkehrsvorschriften wegen andere: keine Einschränkung
Veröffentlicht als: Anordnung
Herausgeber: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Herausgabedatum: 7. Dez. 2021 14:43 Uhr
Letzte Änderung: 7. Dez. 2021 14:43 Uhr     (Versionsnummer: 1)
Eingabestelle: WSA Mittellandkanal/Elbe-Seitenkanal
Betreff: lokal gültige Verkehrsvorschriften
Grund: andere
Betreff gültig von: 1. Nov. 2021 00:00 Uhr
Betreff gültig bis: 1. Nov. 2024 00:00 Uhr
Kommunikationsweg 1:
Meldepflicht Informationspunkt
Kommunikationsweg:  Internet
Nummer oder Adresse:  https://www.elwis.de/DE/dynamisch/mvc/main_notemplate.php?modul=nfb&action=showPDF&nfbid=2553/2021
Kommunikationsweg 2:
Meldepflicht zusätzliche Meldepflicht
Kommunikationsweg:  UKW
Anordnung/Hinweis :  Schifffahrtspolizeiliche Anordnung/Hinweis zu dieser NfB
Wasserstraße Elbe-Seitenkanal :
Örtlichkeit km von
Koordinaten
km bis
Koordinaten
Einschränkung Zielgruppe Richtung Bereich der Einschränkung gültig von
gültig bis
Intervall
Schleuse Hebewerk Lüneburg/Scharnebeck 106,2
53° 17.547' N 10° 29.305' E
106,2
53° 17.547' N 10° 29.305' E
keine Einschränkung alle alle Richtungen ganz 1. Nov. 2021 00:00 Uhr
1. Nov. 2024 00:00 Uhr
durchgehend
Zusätzliche Informationen: Anordnung zur Meldung der Schleusungsbereitschaft nach dem Festmachen in den Trögen am Schiffshebewerk Lüneburg für alle Fahrzeuge / Verbände, die mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet sein müssen.

Die Anordnung steht in den Sprachen: deutsch, polnisch, tschechisch und niederländisch zur Verfügung.

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