Inhalt: Nachrichten für die Binnenschifffahrt
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Einzelansicht der Nachricht 2025/1458 /0: | |||||||
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Titel: | Nachricht wegen Bombenräumung: Stillliegeverbot,Ankerverbot | ||||||
Veröffentlicht als: | Anordnung | ||||||
Herausgeber: | Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes | ||||||
Herausgabedatum: | 3. Jun. 2025 12:03 Uhr | ||||||
Eingabestelle: | WSA Rhein | ||||||
Betreff: | Nachricht | ||||||
Grund: | Bombenräumung | ||||||
Zielgruppe: | alle | ||||||
Betreff gültig von: | 4. Jun. 2025 14:00 Uhr | ||||||
Betreff gültig bis: | 4. Jun. 2025 22:00 Uhr | ||||||
Wasserstraße Rhein: | |||||||
Örtlichkeit | km von
Koordinaten km bis Koordinaten |
Einschränkung | Zielgruppe | Richtung | Bereich der Einschränkung | gültig von
gültig bis |
Intervall |
Fahrwasser Rhein |
686,6
50° 55.486' N 6° 58.180' E 688,9 50° 56.705' N 6° 57.957' E |
Stillliegeverbot
Ankerverbot |
alle | alle Richtungen | ganz |
4. Jun. 2025 14:00 Uhr
4. Jun. 2025 22:00 Uhr |
durchgehend |
Zusätzliche Informationen: | Im Stadtbereich Köln wird aufgrund einer Entschärfung von drei Weltkriegsbomben für Mittwoch, 04.06.2025 ab 14:00 Uhr für folgende Bereiche ein Liege- und Ankerverbot angeordnet.
Rechtsrheinisch von Rhein-km 686,6 bis 688,9 sowie linksrheinisch von Rhein-km 686,8 bis 688,7. Zudem wird in diesem Bereich voraussichtlich ab dem späten Nachmittag bis in den Abend die Schifffahr gesperrt. Die Sperre erfolgt durch Fahrzeuge des WSA |
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