Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Ausnahme 32 (S, E) - Beförderungen durch zivile Unternehmen im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehr

  1. Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 6 der GGVSEB dürfen folgende Allgemeine Ausnahmegenehmigungen der Bundeswehr zur Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)*) auch durch zivile Unternehmen angewendet werden, die im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehr gefährliche Güter befördern:

    1. Bw01 (S, E) AGGABw
      "Mitführen" gefährlicher Güter auf der Straße und der Eisenbahn mit Fahrzeugen der Bundeswehr

    2. Bw17 (S,E) AGGABw
      Kennzeichnung von Gegenständen/Versandstücken gefährlicher Güter mit Gefahrzetteln geringerer Größe

    3. Bw21 (S, E) AGGABw
      Beförderung gefährlicher Güter Klasse 1 in (alt-)palettierten Versandstücken/geeigneten Handhabungseinrichtungen; keine Kennzeichnung mit Gefahrzetteln Nummer 8; Kennzeichnung mit Gefahrzetteln geringerer Abmessungen

    4. Bw23 (S, E) AGGABw
      Zusammenpacken von Gegenständen der Klasse 1 mit nicht gefährlichen Gütern (Zubehör)

    5. Bw24 (S, E) AGGABw
      Keine Mitnahme der Genehmigung zur Beförderung von n.a.g.-Gütern und Feuerwerkskörpern der Klasse 1

    6. Bw25 (S) AGGABw
      Beförderung von Resten oder Komponenten gefährlicher Güter Klasse 1, die beim Verschuss anfallen

    7. Bw27 (S, E) AGGABw
      Verpackungen für militärische Güter der Klasse 1

    8. Bw29 (S) AGGABw
      Beförderung von Resten und/oder Komponenten gefährlicher Güter der Klasse 1 in Originalverpackungen unter Verzicht auf die vorgeschriebene Metallbebänderung

  2. Angaben im Beförderungspapier
    Zusätzlich zu den sonst vorgeschriebenen Angaben ist zu vermerken: "Ausnahme 32 (BwXX)", wobei XX der Nummer der Allgemeinen Ausnahmegenehmigung der Bundeswehr gemäß Nummer 1 Buchstabe a bis h entspricht.

*) Die Allgemeinen Ausnahmegenehmigungen können auch beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Abteilung gesetzliche Schutzaufgaben, Referat Grundsatz Gefahrgutwesen (BAUIDBw GS III 1), Fontainengraben 200, Postfach 29 63, 53123 Bonn, angefordert werden.

Stand: 01. Januar 2019