Bereich Schiffsuntersuchung
| Urkunde | berechtigt zum |
|---|---|
| Unionszeugnis | Befahren der in Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2016/1629 aufgeführten Wasserstraßen |
| Schiffsattest | Befahren des Rheins und der Binnenschifffahrtsstraßen |
| Bescheinigung nach § 9 Absatz 5 Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) - nur in Verbindung mit zusätzlichem Unionszeugnis! - | Befahren der Seeschifffahrtsstraßen über die seewärtige Grenze hinaus bis zur Insel Alte Mellum |
| Attest für Seeschiffe auf dem Rhein oder außerhalb des Rheins | Befahren des Rheins oder der Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins mit einem Seeschiff ohne Gefahrgut |
| Fährzeugnis | Querverkehr an festgelegten Fährstellen |
| Zusätzliches Unionszeugnis für Zone 1 - nur in Verbindung mit Schiffsattest oder Unionszeugnis! - | Befahren der Seeschifffahrtsstraßen in Zone 1 und 2 |
| Zusätzliches Unionszeugnis für Zone 2 - nur in Verbindung mit Schiffsattest oder Unionszeugnis! - | Befahren der Seeschifffahrtsstraßen in Zone 2 |
| Zulassungszeugnis | Transport gefährlicher Güter über die Freimengen hinaus |
| Vorläufiges Zulassungszeugnis | Transport gefährlicher Güter über die Freimengen hinaus ohne das endgültige Zulassungszeugnis, wird aber nur nach erfolgter Untersuchung und nur in bestimmten Fällen erteilt |
| Vorläufiges Unionszeugnis | Verkehr ohne das endgültige Unionszeugnis, wird aber nur nach erfolgter Untersuchung und nur in bestimmten Fällen erteilt. |
| Vorläufiges Schiffsattest | Verkehr ohne das endgültige Schiffsattest, wird aber nur nach erfolgter Untersuchung und nur in bestimmten Fällen erteilt. |
| Vorläufiges Fährzeugnis | Querverkehr an festgelegten Fährstellen ohne das endgültige Fährzeugnis, wird aber nur nach erfolgter Untersuchung und nur in bestimmten Fällen erteilt. |
| Besatzungsbescheinigung nach Anhang VI Kapitel 1 und 3 BinSchUO | Außerhalb des Rheins für Wahl der Besatzung nach BinSchUO |
Stand: 08. Oktober 2025


