Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Lichterführung Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt dessen Steuerbord-Seite man sieht

Lichterführung Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt dessen Steuerbord-Seite man sieht