Amtliche Befähigungsnachweise und Berechtigungsscheine nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 3 und § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV)
1. Befähigungsnachweise nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 SpFV
Abschnitt I. - Bundesweit tätige Behörden
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Fährführerschein und Fahrerlaubnis der Klasse F, ausgestellt auf Zonen 1 bis 4, sofern nicht beschränkt auf seil- oder kettengebundene Fähren | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
2 | Befähigungszeugnis nach § 11 Absatz 1, 2 oder 4 BinSchPersV | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
3 | Befähigungszeugnis für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene gemäß § 11 Absatz 5 BinSchPersV | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
4 | Dienstberechtigungsschein der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die zum Führen eines Dienstfahrzeugs auf den Zonen 3 und 4 der Bundeswasserstraßen berechtigen (erteilt bis 20. Mai 2019) | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
5 | Bootsführerschein des Katastrophenschutzes für Binnenwasserstraßen (erteilt ab 01. Juli 1993) | Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) |
6 | Bootsfahrlehrerschein, Bootsführerschein - Binnen und Bootsführerschein - See/ Binnen der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizeien der Länder | Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei) Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) |
6.1 | Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk: "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen (erteilt bis 31. März 1978) | Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei) Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) |
7 | Bescheinigung über die Erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang für Beamte des Wasserzolldienstes über die Berechtigung zum Führen von Zollbooten auf Binnenwasserstraßen oder anderen Binnengewässern außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen | Oberfinanzdirektion |
8 | Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf "Wasserfahrzeuge" der Gerätegruppe BwH.2; Untergruppe Buchstabe A bis D, beschränkt auf den jeweiligen Gültigkeitsbereich für den der Inhaber einen Berechtigungsschein (BBS) besitzt | Bundesministerium der Verteidigung |
8.1 | Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" | Bundesministerium der Verteidigung |
8.2 | Lehrberechtigungsschein für Ausbilder und Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" | Bundesministerium der Verteidigung |
9 | Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote inkl. Binnenfahrt mit der Reviererweiterung (erteilt ab 01. Oktober 2011) | Bundesministerium der Verteidigung |
9.1 | Auch der bis zum 30. September 2011 erteilte Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote und der erteilten Erlaubnis für Segelboote Klasse A Binnenfahrt mit Reviererweiterung | Bundesministerium der Verteidigung |
10 | Berechtigungsschein für das Führen von Motor Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtstraßen (erteilt bis 30. Juni 1993) | Bundesamt für Zivilschutz |
Abschnitt II - Baden Württemberg
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Bootsführerzeugnis | Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg |
1.1 | Auch das durch die Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg erteilte Bootssteuer- und Bootsführerzeugnis | Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg |
2 | Feuerwehr Motorbootführerschein-Binnen | Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg |
3 | Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenfahrt | Stadt Mannheim |
4 | Amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Wasserrettungsfahrzeugen der Branddirektion Stuttgart (erteilt ab 01. März 2019) | Landeshauptstadt Suttgart, Branddirektion Stuttgart |
Abschnitt III - Bayern
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Schiffsführerschein B für Fahrgastschiffe | Kreisverwaltungen des Freistaates Bayern |
2 | Bodenseeschifferpatent Kategorie A und D | |
3 | Schiffsführerpatent der bayerischen Wasserschutzpolizei | Wasserschutzpolizeizentralstelle Bayern |
4 | Befähigungszeugnis zum Führen von Dienstbooten | Wasserschutzpolizeidirektion Bayern |
5 | Ermächtigungen zum Führen von offenen Streifenbooten der Wasserschutzpolizei in Bayern | Wasserschutzpolizei in Bayern |
6 | Bootsführerschein Berufsfeuerwehr Augsburg (erteilt ab 01. Juli 2019) | Stadt Augsburg, Amt für Brand und Katastrophenschutz, Leitender Branddirektor |
7 | Berechtigungsschein zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen (erteilt ab 01. Juli 2022) | Die Schulleiter der Feuerwehrschulen Regensburg und Würzburg |
Abschnitt IV - Berlin
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei | Polizeipräsidium Berlin |
1.1 | Bescheinigung zum Führen von motorgetriebenen Wasserfahrzeugen der technischen Einsatzabteilung (TEA) der Polizei | Polizeipräsidium Berlin |
1.2 | Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei mit der Eintragung "Teilnehmer an einer Segelausbildung der Wasserschutzpolizei Berlin" | Polizeipräsidium Berlin |
2 | Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen | Berliner Feuerwehr |
Abschnitt V - Brandenburg
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt | Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg |
2 | POLIZEI Bootsführerschein - WSP Land Brandenburg laminierte Karte - ausgestellt ab 01. November 2022 | Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg) |
2.1 | Auch der bis zum 30. Oktober 2022 ausgestellte POLIZEI Bootsführerschein Land Brandburg | Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg) |
2.2 | Auch die bis zum 30. Juni 2002 erteilten Polizeibootsführerscheine ausgestellt vom Polizeipräsidium Wasserschutzpolizei Brandenburg | Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg) |
2.3 | Auch die bis zum 01. November 2011 erteilten Polizei Bootsführerscheine ausgestellt vom Polizeipräsidium Frankfurt Oder oder Polizeipräsidium Potsdam | Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg) |
3 | Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf Binnenwasserstraßen (erteilt ab 01. März 2022) | Leiter der nautischen Feuerwehrfachschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel |
4 | Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahr | Stadt Fürstenwalde/Spree, Bürgermeisterbereich/Brandschutz |
Abschnitt VI - Bremen
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Berechtigungsschein zum Führen von Polizeibooten | Wasserschutzpolizei des Landes Bremen |
2 | Berechtigungsschein | Feuerwehr Bremerhaven |
Abschnitt VII - Hamburg
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP-Fachlehrgang-Binnen | Wasserschutzpolizeischule Hamburg Wasserschutzpolizei Hamburg |
1.1 | Auch die bis 31. Dezember 1991 erteilte Bescheinigung (Zeugnis) über die erfolgreiche Teilnahme an einem wasserschutzpolizeilichen Einweisungslehrgang | Wasserschutzpolizeischule Hamburg Wasserschutzpolizei Hamburg |
2 | Bescheinigung über den Nachweis praktischer und theoretischer Kenntnisse zum eigenverantwortlichen Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Hamburg, Fahrtgebiet Obere Tiedeelbe | Wasserschutzpolizeischule Hamburg Wasserschutzpolizei Hamburg |
3 | Nachweiskarte über die Eignung und Befähigung zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen und Dienstbooten | Landespolizeischule Hamburg oder Polizei Hamburg |
Abschnitt VIII - Hessen
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Berechtigung zum Führen von Hilfsstreifenbooten (erteilt ab 01. November 2023) | Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Wasserschutzpolizei |
1.1 | Berechtigung zum Führen von leichten Streifenbooten (erteilt ab 01. November 2023) | Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Wasserschutzpolizei |
1.2 | Berechtigung zum Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen (erteilt ab 01. November 2023) | Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Wasserschutzpolizei |
1.3 | Auch die bis zum 01. Juni 1997 erteilten Bootsführer- und Maschinenleiterzeugnisse des Hessischen Wasserschutzpolizeiamtes | Hessisches Bereischaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung |
1.4 | Auch die bis zum 31. Oktober 2023 erteilten Berechtigungen zum Führen von Hilfsstreifenbooten; Streifenbooten und motorisierten Wasserfahrzeugen durch das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium | Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung |
2 | Motorbootführerschein (erteilt ab 01. Januar 2021) | Magistrat der Stadt Frankfurt am Main - Branddirektion |
3 | Feuerwehr-Bootsführerschein (erteilt ab 01. Juli 2020) | Hessische Landesfeuerwehrschule |
3.1 | Auch der bis 30. Juni 2019 erteilte Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt | Hessische Landesfeuerwehrschule |
4 | Berechtigungsschein zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen (erteilt ab 01. September 2022) | Leiter der Feuerwehr Rüsselsheim |
5 | Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenschifffahrt | Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden - Feuerwehr- |
6 | Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr | Bürgermeister der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Brandinspektor |
7 | Motorboot-Führerschein | Feuerwehr Kassel |
Abschnitt IX - Mecklenburg-Vormpommern
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Bootsführerzeugnis für Streifenbootsführer | Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion |
1.1 | Bootsführerschein für Küstenstreifenbootsführer | Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion |
1.2 | Prüfungszeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von Dienstbooten (PrOBoote) | Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion |
Abschnitt X - Niedersachsen
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Fahrerlaubnisschein für Motorboote nach der Verordnung über den Verkehr auf dem Steinhuder Meer | |
2 | Befähigungszeugnis für Strecken- oder Streifenboote | Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen |
3 | Befähigungszeugnis für Hafenboote und Hilfsboote | Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen |
4 | Berechtigungsschein zum Führen eines Dienstbootes der Feuerwehr Hannover (erteilt ab 01. Juli 2019) | Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Feuerwehr |
5 | Amtlicher Berechtigungsschein | Stadt Wolfsburg - Feuerwehr |
Abschnitt XI - Nordrhein-Westfahlen
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Bootsführerschein (erteilt bis 17. Januar 2022) | Feuerwehrschule Stadt Beckum |
2 | Polizei Bootssteuer- oder Bootsführerschein | Wasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfahlen |
3 | Polizei oder Feuerwehr Bootsführerschein | Polizeipräsidium Duisburg - Direktion Wasserschutzpolizei |
4 | Amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen der Feuerwehr | Stadt Bochum, der Oberbürgermeister |
5 | Dienstberechtigungsschein für Feuerwehrboote | Bundesstadt Bonn, Amt für Feuer- und Katastrophenschutz |
6 | Feuerwehr Bootsführerschein | Feuerwehr der Stadt Duisburg, Leiter der Feuerwehr |
7 | Feuerwehr-Bootsführerschein | Feuerwehr der Stadt Essen, Direktor der Berufsfeuerwehr |
8 | Amtlicher Berechtigungsschein | Stadt Gelsenkirchen, Feuerwehr |
9 | Bootsführerschein Feuerwehr für Binnenfahrt | Stadt Hattingen, Feuerwehr und Rettungsdienst |
9.1 | Auch die bis zum 01. Juni 2012 erteilte o. g. Berechtigungen des Feuerschutzamtes der Stadt Hattingen | |
10 | Dienstberechtigungsschein | Stadt Köln, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz |
11 | Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt | Stadt Mühlheim an der Ruhr, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz (Berufsfeuerwehr) |
12 | Feuerwehr-Bootsführerschein | Stadt Meerbusch |
13 | Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr (erteilt seit 01. Mai 2018) | Bürgermeister der Gemeinde Beverungen, Leiter der Feuerwehr |
14 | Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt (erteilt seit 01. Januar 2019) | Oberbürgermeister Stadt Hamm, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz |
15 | Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Höxter (erteilt seit 01. April 2017) | Bürgermeister der Stadt Höxter, Leiter der freiwilligen Feuerwehr |
16 | Feuerwehr Bootsführerschein (erteilt seit 01. März 2021) | Stadt Bay Oeynhausen, Leiter der Feuerwehr |
17 | Feuerwehr Dortmund (erteilt seit 01. November 2021) | Stadt Dortmund, Leiter der Feuerwehr |
18 | Ruhrschifferpatent | Bezirksregierung Düsseldorf (-bis 2007) erteilt vom Staatlichem Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes NRW) |
19 | Amtlicher Berechtigungsschein | Stadt Minden - Feuerwehr |
Abschnitt XII - Rheinland-Pfalz
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
---|---|---|
1 | Bootsführerzeugnis der Wasserschutzpolizei | Wasserschutzpolizeiamt Rheinland-Pfalz |
2 | Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen | Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz zuvor Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz |
Abschnitt XIII - Saarland
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
---|---|---|
1 | Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen | Landkreis Merzig-Wadern, Kreisordnungsbehörde Brand- und Bevölkerungsschutz |
2 | Dienstberechtigungsschein | Stadt Völklingen, Freiwillige Feuerwehr, Rechts- und Ordnungsamt |
3 | Berechtigungsschein zum Führen von Einsatzbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen | Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Brand- und Zivilschutz |
Abschnitt XIV - Sachsen
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
---|---|---|
1 | Amtlicher Berechtigungsschein | Präsidium der Bereitschaftspolizei Sachsen, Fachdienst Wasserschutzpolizei (zuvor) Landespolizeidirektion |
2 | Dienstberechtigungsschein der Berufsfeuerwehr | Landeshauptstadt Dresden, Direktor der Feuerwehr |
Abschnitt XV - Sachsen-Anhalt
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
---|---|---|
1 | Amtlicher Berechtigungsschein der Feuerwehr und Freiwilligen Feierwehr Dessau-Roßlau | Stadtverwaltung der Stadt Dessau-Roßlau, Berufsfeuerwehr |
Abschnitt XVI - Thüringen
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
---|---|---|
1 | Dienstführerschein (mit der Eintragung "Berechtigung zum Führen von Wasserschutzbooten der Thüringer Polizei") | Thüringer Polizeiverwaltungsamt |
2. Befähigungsnachweise nach § 3 Absatz 3 Nummer 3 SpFV
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
---|---|---|
1 | Bootsführerschein für Motorrettungsboote der DLRG | Deutsche Lebensrettungsgesellschaft e. V. |
2 | Bootsführerschein der DLRG | |
3 | Dienstführerschein Bootsführer/Bootsführerin Binnen a) der Wasserwacht des DRK oder b) der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes | Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Bayerisches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. |
3.1 | Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt des DRK-Wasserwacht oder Dienstführerschein für Bootsführer/Bootsführerin Binnen der Wasserwacht des DRK -erteilt bis 01. Januar 2021- | Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Wasserwacht Bayern |
3.2 | Dienstführerschein zum Führen von Motorrettungsbooten der BRK Wasserwacht -erteilt bis 01. Januar 2021- | Bayerisches Rotes Kreuz |
4 | Rettungsbootführerschein-Binnen (Interner Link) | Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.; Köln |
5 | Dienstführerschein zum Führen von Motorrettungsbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen der BRK Wasserwacht | Bayerisches Rotes Kreuz |
6 | Verbandsführerschein "Wasserretungsboot" der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. | Johanniter Akademie, Bildungsinstitut Essen |
3. Amtliche Befähigungsnachweise nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 SpFV
Abschnitt I
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Befähigungszeugnis der Gruppen A und B der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung vom 11. Februar 1985 (BGBl. I Seite 323) | |
2 | Befähigungszeugnisse der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zum Führen von Sportmotorbooten für den Fahrtbereich Seewasserstraßen, Küstenfahrt, Seefahrt | |
3 | Zeugnis über die Überprüfung zum Sporthochseeschiffer nach der Bekanntmachung über die Einführung von Sportseeschiffer- und Sporthochseeschifferprüfungen an den Seefahrtschulen vom 06. Juni 1934 (BGBl. III 9513-3-1) |
Abschnitt II - Bundesweit tätige Behörden
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
---|---|---|
1 | Bootsführerschein des Katastrophenschutzes der von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ausgestellt wurde und zum Führen motorisierter Wasserfahrzeuge des Katastrophenschutzes auf Seeschifffahrtsstraßen berechtigt | Bundesanstalt Technisches Hilfswerk |
2 | Kraftbootführerschein der Bundespolizei See sowie Bootführerschein See/Binnen und Bootsfahrlehrerschein der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizei der Länder (BPdL) | Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei) Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereicht der Bereitschaftspolizei) |
2.1 | Entsprechende Ausbildungsnachweise des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei der Länder mit dem darauf vermerkten Prüfungsergebnis, dass der Inhaber die Bootsführerprüfung bestanden hat und berechtigt ist, "motorisierte Wasserfahrzeuge" des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei der Länder (BPoL) zu führen (erteilt bis zum 31. Dezember 1980) | Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei) Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereicht der Bereitschaftspolizei) |
3 | Führerscheine der Marine für Segelboot und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für "Kraftboot" (Kraftbootführerschein der Marine) Sind die Voraussetzungen für die Ausstellung des Kraftbootführerscheins der Marine erfüllt, ohne dass der Schein ausgestellt worden ist, kann die Berechtigung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Marineamtes in Rostock nachgewiesen werden | Bundesministerium der Verteidigung |
3.1 | Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf Wasserfahrzeuge der Gerätegruppe Buchstabe E, beschränkt auf den Gültigkeitsbereich, für den der Inhaber einen Betriebsberechtigungsschein (BBS) besitzt | Bundesministerium der Verteidigung |
3.2 | Lehr-, Betriebs- und Prüfberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I mit Zusatzprüfung für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK | Bundesministerium der Verteidigung |
3.3 | Lehr-, Betriebs- und Prüfberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässer" (erteilt ab 01. Januar 1994) | Bundesministerium der Verteidigung |
Sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines der unter Nummer 3.2 und 3.3 genannten Berechtigungsscheine erfüllt ohne dass sich der Schein im Besitz des Antragsstellers befindet, kann die Berechtigung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Kommandeurs LGB der Pionierschule und Fachschule des Heeres für Bautechnik nachgewiesen werden | ||
3.4 | Leistungsnachweise II für Wachoffiziere | Bundesministerium der Verteidigung |
3.5 | Dokumente zur Kommandanteneignung | Bundesministerium der Verteidigung |
Abschnitt III
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Befähigungszeugnis für Schiffsführer oder Schiffsführerinnen gemäß § 78 BinSchPersV--Binnenschiffspersonalverordnung vom 26. November 2021 (BGBl. I Seite 4982) sofern der Nachweis der Berechtigung den Hinweis gem. § 79 BinSchPersV auf die Besondere Berechtigung "maritime Wasserstraßen" (M) enthält. | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
1.1 | Fahrerlaubnis der Klasse A, C1, D1 oder F (mit Gültigkeit für eine an einer Wasserstraße der Zone 1 und 2 gelegenen Fährstelle) nach der Binnenschifferpatentverordnung vom 15.12.1997 (BGBl. I Seite 3066) | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
1.2 | Befähigungszeugnis nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder 2, § 28 Absatz 2 mit Geltung für wenigstens eine Seeschiffahrtsstraße der Binnenschifferpatentverordnung vom 15.12.1997 (BGBl. I Seite 3066) | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
2 | Befähigungszeugnis für Schiffsführerinnen oder Schiffsführer, die nach den Bestimmungen der Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung vom 05. April 2023 ausgestellt worden sind) sofern der Nachweis der Berechtigung den Hinweis gem. § 13.04 RheinSchPersV auf die Besondere Berechtigung "maritime Wasserstraßen" (M) enthält. | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
2.1 | Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Schiffspersonalverordnung-Rhein (Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2011 II Seite 1300m Anlageband)) ausgestellt worden sind | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
2.2 | Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Rheinpatentverordnung (BGBl. 1997 II Seite 2174) nach dem 30. September 2002 ausgestellt worden sind | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
3 | Dienstberechtigungsschein der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung für den Geltungsbereich mind. einer Seeschifffahrtsstraße | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
Abschnitt IV - Brandenburg
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
---|---|---|
1 | Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf Seeschifffahrtsstraßen | Leiter der nautischen Feuerwehrfahrschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel |
Abschnitt V - Hamburg
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
---|---|---|
Zeugnisse der Wasserschutzpolizeischule Hamburg über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP Fachlehrgang - Küste - in Verbindung mit
|
Abschnitt VI - Hessen
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
---|---|---|
1 | Berechtigung zum Führen von leichten Streifenbooten auf Seeschifffahrtsstraßen (erteilt ab 01. November 2023) | Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Direktion Wasserschutzpolizei |
1.1 | Auch die bis zum 31. Oktober 2023 ausgestellten Berechtigungen zum Führen von leichten Streifenbooten auf Seeschifffahrtsstraßen ausgestellt durch das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium | Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung |
Abschnitt VII - Mecklenburg-Vorpommern
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
---|---|---|
1 | Bootsführerzeugnis für Küsten- oder Streifenbootsführer | Landeswasserschutzpolizeiamt (zuvor ausgestellt durch) Wasserschutzpolizeidirektion) |
2 | Prüfungszeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von Dienstbooten | Landeswasserschutzpolizeiamt (zuvor ausgestellt durch) Wasserschutzpolizeidirektion) |
4. Amtliche Berechtigungsscheine nach § 4 Absatz 3 SpFV
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
---|---|---|
1 | Rettungsbootführerschein-See (Interner Link) | Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.; Köln |
2 | Bootsführerschein A/B oder Bootsführerschein B | Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V., Bad Nenndorf |
3 | Dienstführerschein Bootführer/Bootsführerin See a) der Wasserwacht des DRK (Interner Link) oder b) der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes (Interner Link) | Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Bayerisches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. |
Stand: 15. August 2024