Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Sichtzeichen 13 - Freifahrer auf dem Nord-Ostsee-Kanal (§ 2 Absatz 1 Nummer 15) einschließlich des Einlaufens in die Schleusen

Sichtzeichen 13 - Freifahrer auf dem Nord-Ostsee-Kanal (§ 2 Absatz 1 Nummer 15) einschließlich des Einlaufens in die Schleusen