Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Geschwindigkeit von 8 km/h Fahrt durch das Wasser, die innerhalb eines Bereiches von 500 m von der jeweiligen Uferlinie wegen Badebetriebs nicht überschritten werden darf

Geschwindigkeit von 8 km/h Fahrt durch das Wasser, die innerhalb eines Bereiches von 500 m von der jeweiligen Uferlinie wegen Badebetriebs nicht überschritten werden darf