1. Anwendungsbereich
1.1
Dieses Kapitel gilt für vorhandene und neue Kleinfahrzeuge, die den Sicherheitsanforderungen an Frachtschiffe unterliegen.
1.2
Dieses Kapitel gilt nicht für:
- Offshore-Versorger;
- Offshore-Servicefahrzeuge.
Stand: 30. November 2024