Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

7. Nebenbestimmungen

Das Sicherheitszeugnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies erforderlich ist, um die Erfüllung der Voraussetzungen sicherzustellen. Abhängig von der nachgewiesenen baulichen Beschaffenheit und der vorhandenen Ausrüstung kann die Berufsgenossenschaft den Fahrtbereich einschränken oder die Fahrt nur unter herabgesetzten Einsatz- und Wetterbedingungen zulassen, soweit dies zur Wahrung der Sicherheit des Schiffes erforderlich ist.

Stand: 30. November 2024