22. Systeme von Niederspannungsanlagen
Folgende Verteilungssysteme sind zugelassen:
22.1
Für Gleichstrom und 1-Phasen-Wechselstrom:
- 2-Leiter, von denen der eine geerdet ist (L1/N/PE);
- 1-Leiter und Schiffskörperrückleitung, nur für örtlich begrenzte Anlagen (wie Startanlagen eines Verbrennungsmotors (L1/PEN);
- 2-Leiter isoliert vom Schiffskörper (L1/L2/PE).
22.2
Für Drehstrom (3-Phasen-Wechselstrom):
- 4-Leiter mit geerdetem Sternpunkt ohne Schiffskörperrückleitung (L1/L2/L3/N/PE) = (TN-S-Netz) oder (TT-Netz);
- 3-Leiter isoliert vom Schiffskörper (L1/L2/L3/PE) = (IT-Netz);
- 3-Leiter mit geerdetem Sternpunkt und Schiffskörperrückleitung, jedoch nicht für Entstromkreise (L1/L2/L3/PEN).
22.3
Die Berufsgenossenschaft kann die Verwendung anderer Verteilungssyteme zulassen.
Stand: 14. März 2018