Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

22. Systeme von Niederspannungsanlagen

Folgende Verteilungssysteme sind zugelassen:

22.1
Für Gleichstrom und 1-Phasen-Wechselstrom:

  1. 2-Leiter, von denen der eine geerdet ist (L1/N/PE);

  2. 1-Leiter und Schiffskörperrückleitung, nur für örtlich begrenzte Anlagen (wie Startanlagen eines Verbrennungsmotors (L1/PEN);

  3. 2-Leiter isoliert vom Schiffskörper (L1/L2/PE).

22.2
Für Drehstrom (3-Phasen-Wechselstrom):

  1. 4-Leiter mit geerdetem Sternpunkt ohne Schiffskörperrückleitung (L1/L2/L3/N/PE) = (TN-S-Netz) oder (TT-Netz);

  2. 3-Leiter isoliert vom Schiffskörper (L1/L2/L3/PE) = (IT-Netz);

  3. 3-Leiter mit geerdetem Sternpunkt und Schiffskörperrückleitung, jedoch nicht für Entstromkreise (L1/L2/L3/PEN).

22.3
Die Berufsgenossenschaft kann die Verwendung anderer Verteilungssyteme zulassen.

Stand: 14. März 2018