5. Lenzeinrichtungen
5.1
Es sind mindestens zwei kraftbetriebene Bilgenpumpen zu installieren. Diese müssen jeweils durch einen Schwimmerschalter aktiviert werden können. Die Förderleistung jeder Pumpe muss mindestens 2,0 m3/Std. betragen. Die Energieversorgung der elektrischen Bilgenpumpen muss so ausgelegt sein, dass ein paralleler Betrieb der Pumpen für mindestens zwei Stunden gewährleistet ist. Die Anschlüsse und Schalter sind wassergeschützt auszuführen.
5.2
Eine der beiden kraftbetriebenen Pumpen kann durch eine manuelle Handlenzpumpe mit gleicher Förderleistung wie die die elektrische Lenzpumpe ersetzt werden.
Stand: 30. November 2024