Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

3. Ruderanlage, Manövrierfähigkeit

3.1
Als Ruderanlage ist ein angehängtes Ruder, bestehend aus Pinne, Ruderblatt und Ruderbeschlägen vorzusehen.

3.2
Die Dimensionierung der Ruderanlage muss dem Boot eine für den geplanten Einsatz ausreichende Manövrierfähigkeit gewährleisten.

Stand: 30. November 2024