Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

11. Fernsteuerungen, Alarm- und Sicherheitseinrichtungen

11.1
Regel 11.2.4 des HSC-Code ist nicht anzuwenden.

11.2
Regel 11.3.2 des HSC-Code ist nicht anzuwenden.

11.3
Regel 11.4.1.3 des HSC-Code ist nicht anzuwenden.

11.4
Regel 11.4.3 des HSC-Code ist nicht anzuwenden.

Stand: 30. November 2024