10. Hilfsanlagen
10.1
Regel 10.2.4.3 des HSC-Code ist nicht anzuwenden. Abweichend von Regel 10.2.4.4 in Verbindung mit Regel 7.5.6.1 des HSC-Code dürfen Brennstofftanks in die Schiffstruktur integriert werden. Sie dürfen an Maschinenräume anschließen, sofern das Maschinenraumschott zum Maschinenraum hin mit einer A60-Isolierung versehen ist.
10.2
Abweichend von Regel 10.3.5 und 10.3.6 ist ein leistungsfähiges Lenzpumpensystem vorzusehen, mit dem unter allen Bedingungen jede wasserdichte Abteilung, ausgenommen Tanks, Leerzellen oder permanent ausgeschäumte Abteilungen, gelenzt werden kann.
Stand: 30. November 2024