Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage 3 - Entgelte für den Hafen Helgoland

A. Liegegeld

Das Liegegeld beträgt

  1. Für Fahrgastschiffe nach 24 Stunden je angefangene 24 Stunden 0,40 €/BRZ

  2. Für Fracht- und Tankschiffe je angefangene 24 Stunden 0,40 €/BRZ

  3. Für Fischereifahrzeuge je angefangene 24 Stunden

    bei einer Länge von
    LängeEuro
    bis 12 m6,00 €
    über 12 m bis 18 m9,00 €
    über 18 m bis 30 m15,00 €
    für jeden weiteren angefangenen Meter Länge zusätzlich1,10 €

    Pauschale für Fischereifahrzeuge
    Für jeweils drei aufeinanderfolgende Monate 20 und für ein Kalenderjahr 60 Tagessätze

  4. Für Sport- und Freizeitfahrzeuge je angefangene 24 Stunden

    bei einer Länge von
    LängeEuro
    bis 8 m12,00 €
    über 8 m bis 10 m15,00 €
    über 10 m bis 14 m21,00 €
    über 14 m bis 17 m25,50 €
    über 17 m bis 20 m30,00 €
    für jeden weiteren angefangenen Meter Länge zusätzlich1,10 €

    Bei Mehrrumpfbooten erhöhen sich diese Beträge jeweils um die Hälfte.

B. Kaigeld

Das Kaigeld beträgt

  1. Je ankommenden und abfahrenden Passagier ganzjährig 2,00 €

  2. Für Güter allgemein je Tonne 0,50 €

C. Überladegeld

Das Überladegeld beträgt

Für Fahrgäste je Person 2,00 €

D. Lagergeld

Das Lagergeld nach § 4 Nummer 3 beträgt nach Ablauf einer Abstellzeit von einer halben Stunde vor und nach dem Be- oder Entladen je Kalendertag je angefangenen Quadratmeter der belegten Fläche 1,00 €.

Stand: 01. September 2025