Anlage 3 - Entgelte für den Hafen Helgoland
A. Liegegeld
Das Liegegeld beträgt
- Für Fahrgastschiffe nach 24 Stunden je angefangene 24 Stunden 0,40 €/BRZ
- Für Fracht- und Tankschiffe je angefangene 24 Stunden 0,40 €/BRZ
- Für Fischereifahrzeuge je angefangene 24 Stunden
bei einer Länge vonLänge Euro bis 12 m 6,00 € über 12 m bis 18 m 9,00 € über 18 m bis 30 m 15,00 € für jeden weiteren angefangenen Meter Länge zusätzlich 1,10 €
Pauschale für Fischereifahrzeuge
Für jeweils drei aufeinanderfolgende Monate 20 und für ein Kalenderjahr 60 Tagessätze
- Für Sport- und Freizeitfahrzeuge je angefangene 24 Stunden
bei einer Länge vonLänge Euro bis 8 m 12,00 € über 8 m bis 10 m 15,00 € über 10 m bis 14 m 21,00 € über 14 m bis 17 m 25,50 € über 17 m bis 20 m 30,00 € für jeden weiteren angefangenen Meter Länge zusätzlich 1,10 €
Bei Mehrrumpfbooten erhöhen sich diese Beträge jeweils um die Hälfte.
B. Kaigeld
Das Kaigeld beträgt
- Je ankommenden und abfahrenden Passagier ganzjährig 2,00 €
- Für Güter allgemein je Tonne 0,50 €
C. Überladegeld
Das Überladegeld beträgt
Für Fahrgäste je Person 2,00 €
D. Lagergeld
Das Lagergeld nach § 4 Nummer 3 beträgt nach Ablauf einer Abstellzeit von einer halben Stunde vor und nach dem Be- oder Entladen je Kalendertag je angefangenen Quadratmeter der belegten Fläche 1,00 €.
Stand: 01. September 2025