Abschnitt 9 - Anforderungen an Schiffe unter ausländischer Flagge und Verantwortlichkeit des Hafenstaates
Unterabschnitt 1 Anforderungen an Schiffe unter ausländischer Flagge (§ 137)
Unterabschnitt 2 Hafenstaatkontrolle (§ 138)
Unterabschnitt 3 Besatzungsmitglieder auf Schiffen unter ausländischer Flagge (§ 139 bis § 141)
Stand: 25. April 2013