Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt 9 - Anforderungen an Schiffe unter ausländischer Flagge und Verantwortlichkeit des Hafenstaates

Unterabschnitt 1 Anforderungen an Schiffe unter ausländischer Flagge (§ 137)

Unterabschnitt 2 Hafenstaatkontrolle (§ 138)

Unterabschnitt 3 Besatzungsmitglieder auf Schiffen unter ausländischer Flagge (§ 139 bis § 141)

Stand: 25. April 2013