Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Unterabschnitt 2 - Bordanwesenheit, Landgang, Gefahren für das Schiff

§ 34 Bordanwesenheitspflicht

§ 35 Landgang

§ 36 Abwendung von Gefahren für das Schiff

Stand: 25. April 2013