§ 32 Dienstleistungspflicht
Das Besatzungsmitglied hat die Dienste zu verrichten, zu denen es im Rahmen des Heuerverhältnisses verpflichtet ist. Es hat dabei den Anforderungen der zuständigen Vorgesetzten Folge zu leisten.
Stand: 25. April 2013
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Das Besatzungsmitglied hat die Dienste zu verrichten, zu denen es im Rahmen des Heuerverhältnisses verpflichtet ist. Es hat dabei den Anforderungen der zuständigen Vorgesetzten Folge zu leisten.
Stand: 25. April 2013
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