Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage 5 - Anforderungen an Schulungsräume und medizinische Ausstattung zur Durchführung medizinischer Wiederholungslehrgänge

(zu § 16 Absatz 1 Nummer 4)

1. Raumausstattung

InhalteGroßer Lehrgang nach § 15 Absatz 1 (40 Unterrichtsstunden)Kleiner Lehrgang nach § 15 Absatz 2 (16 Unterrichtsstunden)
Die Unterrichtsräume müssen von der Art, Größe und Ausstattung her so geeignet sein, dass die Vermittlung der Lehrinhalte als theoretischer und praktischer Unterricht für eine Teilnehmerzahl von maximal 18 Personen und Gruppenunterricht bis maximal sechs Personen gewährleistet ist.XX

2. Anatomische Modelle

InhalteGroßer Lehrgang nach § 15 Absatz 1 (40 Unterrichtsstunden)Kleiner Lehrgang nach § 15 Absatz 2 (16 Unterrichtsstunden)
Skelett (Originalgröße)X
Schädelmodell, 3-teiligX
Lendenwirbel, mindestens drei WirbelX
Zerlegbarer Torso, mindestens zwölf TeileX

3. Medizinische Simulatoren

InhalteGroßer Lehrgang nach § 15 Absatz 1 (40 Unterrichtsstunden)Kleiner Lehrgang nach § 15 Absatz 2 (16 Unterrichtsstunden)
AED-Trainingssystem einem Halbautomatischem Defibrillator entsprechend mit EKG-AnzeigeX
Herz-, Lungenwiederbelebungs- (Reanimations-) TrainingspuppeX
Katheterisierungs-Simulator transurethrale Katheterisierung beim MannX
Naht-Arm-Trainer oder Naht-Bein-TrainerX
Trainingsarm für intravenöse Injektionen und InfusionX

4. Lehr- und Übungsmaterial

a. Artikel zur Untersuchung

Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen.Verzeichnis A und BVerzeichnis C
MundspatelX
Thermometer (32 - 43 Grad Celsius)X
Schutzhüllen für ThermometerX
Teststreifen zur Urinuntersuchung auf Zucker, Eiweiß, BlutX
StethoskopX
BlutdruckmessgerätX
Testset zur Herzinfarkt-DiagnostikX
TaschenlampeX

b. Instrumente und Hilfsmittel

Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen.Verzeichnis A und BVerzeichnis C
Einmalspritzen 2 ml, 5 ml, 10 mlX
EinmalkanüleX
KanülenabwurfbehälterX
Tupfer zur HautdesinfektionX
HandwaschbürsteX
EinmalrasiererX
Alle für die chirurgische Versorgung von Wunden, kleine chirurgische Eingriffe sowie das Anlegen von Verbänden erforderlichen chirurgischen InstrumenteX
Chirurgisches NahtmaterialX
Einmal-Operationshandschuhe steril verpacktXX
Einmal-LochtuchX

c. Mittel zur Krankenpflege

Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen.Verzeichnis A und BVerzeichnis C
Einmal-Kunststoff-KathederX
UrinbeutelX
Kanüle zur BlasenpunktionX
Einmal-NierenschaleX

d. Desinfektionsmittel

Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen.Verzeichnis A und BVerzeichnis C
Mittel zur Haut- und HändedesinfektionXX

e. Rettungsmittel

Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen.Verzeichnis A und BVerzeichnis C
KrankentrageX
VakuummatratzeX

f. Verschiedene Artikel

Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen.Verzeichnis A und BVerzeichnis C
O2-SauerstoffgerätX
Guedel-TubusXX
Wendl-TubusX
Beatmungsbeutel mit SauerstoffreservoirXX
Maske für BeatmungsbeutelXX
Gerät zur AbsaugungXX
StauschlauchX

g. Verbandmaterial, Schienen

Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen.Verzeichnis A und BVerzeichnis C
Zur Durchführung der praktischen Übungen geeignetes Verbandmaterial und SchienenXX

h. Rechtsvorschriften, Formulare und Anleitungen

Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen.Verzeichnis A und BVerzeichnis C
Die von der BG Verkehr (seeärztlicher Dienst) herausgegebene medizinische Anleitung, neueste AusgabeXX
"Medical First Aid Guide", MFAG, neueste AusgabeXX
BetäubungsmittelbuchX
Bekanntmachung des Stands der medizinischen Erkenntnisse durch das BMVI gemäß § 108 Absatz 2 des SeearbeitsgesetzesXX
Auszüge aus dem STCW-Übereinkommen in der jeweils gültigen aktuellen Fassung (Abschnitt A VI/4, Absätze 4 bis 6, Tabelle A-VI/4-2)X
Auszüge aus dem Seearbeitsübereinkommen (Regel 4.1)X
Maritime-Medizin-VerordnungXX
Die durch den "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" vorgeschriebenen medizinischen Berichts- und Dokumentationsformulare (§ 107 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Seearbeitsgesetzes)XX

Stand: 21. August 2014