Anlage 3 - Muster der Zulassungsstempel
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 und § 9 Absatz 4)
Die Zulassungsstempel haben einen Durchmesser von 3 cm.
- Zulassungsstempel für Seediensttauglichkeitszeugnisse, die durch Ärzte des seeärztlichen Dienstes erteilt werden
Der Zulassungsstempel ist für jeden Arzt mit einer ihm zugeordneten fortlaufenden Nummer zu versehen.
- Zulassungsstempel für Seediensttauglichkeitszeugnisse, die durch zugelassene Ärzte erteilt werden
Der Zulassungsstempel ist für jeden zugelassenen Arzt mit einer fortlaufenden ihm zugeordneten Nummer zu versehen.
Stand: 21. August 2014