§ 32 Lauenburg
(1) Das Hafengebiet umfasst den Teil des Elbe-Lübeck-Kanals zwischen der Schleuse Lauenburg und der Elbe; es hat eine dreieckige Form.
Das Hafengebiet wird begrenzt
im Süden durch die Oberkante der Kanalböschung
im Westen durch eine Linie durch die Punkte mit den Koordinaten nach Gauß-Krüger
R = 4404645,5
H = 5916548,4 und
R = 4404759,6
H = 5916548,4
im Norden durch die Linie, die über die Dalben auf der Nordseite und vom östlichsten Dalben aus zu dem Punkt mit den Koordinaten nach Gauß-Krüger
R = 4405389,8
H = 5916545,7
auf dem gegenüberliegenden Ufer verläuft.
Die Punkte sind durch Tafeln mit der Aufschrift "Schutzhafen" gekennzeichnet.
(2) Hafenbehörde ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lauenburg mit Hafenaufseher in Lauenburg.
Stand: 31. März 1983