Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 32 Lauenburg

(1) Das Hafengebiet umfasst den Teil des Elbe-Lübeck-Kanals zwischen der Schleuse Lauenburg und der Elbe; es hat eine dreieckige Form.

Das Hafengebiet wird begrenzt

im Süden durch die Oberkante der Kanalböschung

im Westen durch eine Linie durch die Punkte mit den Koordinaten nach Gauß-Krüger

R = 4404645,5
H = 5916548,4 und

R = 4404759,6
H = 5916548,4

im Norden durch die Linie, die über die Dalben auf der Nordseite und vom östlichsten Dalben aus zu dem Punkt mit den Koordinaten nach Gauß-Krüger

R = 4405389,8

H = 5916545,7

auf dem gegenüberliegenden Ufer verläuft.

Die Punkte sind durch Tafeln mit der Aufschrift "Schutzhafen" gekennzeichnet.

(2) Hafenbehörde ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lauenburg mit Hafenaufseher in Lauenburg.

Stand: 31. März 1983