Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 31 Bleckede

(1) Das Hafengebiet umfasst den westlichen Teil des Hafens im Übergang von der Hafeneinfahrt zum Hafenbecken.

Das Hafengebiet wird begrenzt

im Westen durch die Oberkante der Böschung des Hafenbeckens,

im Osten durch eine Parallele zur Dalbenreihe mit einem Abstand von 20 m,

im Norden und Süden durch Linien, die rechtwinklig zur westlichen Uferlinie durch die Punkte mit den Koordinaten nach Gauß-Krüger

R = 4415735,65
H = 5907785,37 und

R = 4415800,35
H = 5907592,03

verlaufen.

- diese Punkte sind durch Tafeln mit der Aufschrift "Schutzhafen" gekennzeichnet -.

(2) Hafenbehörde ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lauenburg, Außenbezirk Hitzacker mit Stützpunkt Bleckede.

Stand: 31. März 1983