§ 16.09 Lehrgänge und Auffrischungslehrgänge für Ersthelfer und Atemschutzgeräteträger
Die Lehrgänge und Auffrischungslehrgänge für Ersthelfer und Atemschutzgeräteträger müssen nach den Vorschriften eines der Rheinuferstaaten oder Belgiens durchgeführt werden.
Stand: 14. April 2023