§ 14.08 Andernach
- Die Reede erstreckt sich vor Andernach am linken Ufer von km 611,95 bis km 612,80 und von km 613,80 bis km 614,00.
- Für Fahrzeuge, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen, wird bestimmt:
Liegestelle von km 611,95 bis km 612,80.
Jedoch dürfen Fahrzeuge, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen müssen, an der Treibstoffumschlagsanlage der Firma E. Doetsch bei km 612,40 löschen.
- Vor der Verladeanlage bei km 612,52 (Förderband) dürfen nur zwei Fahrzeuge nebeneinander stillliegen.
- Für Fahrzeuge, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen müssen, wird bestimmt:
Liegestelle von km 613,80 bis km 614,00.
Stand: 01. Januar 2004