§ 13.02 Kennzeichnung der Fahrzeuge
Die Kennzeichnung nach § 2.01 können durch die für den Rhein-Rhône-Kanal vorgeschriebenen oder zugelassenen Kennzeichen ersetzt werden.
Stand: 01. Januar 1995
Springe direkt zu:
Sie sind hier:
Die Kennzeichnung nach § 2.01 können durch die für den Rhein-Rhône-Kanal vorgeschriebenen oder zugelassenen Kennzeichen ersetzt werden.
Stand: 01. Januar 1995
© Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes