Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 9.08 Nachtschifffahrt auf der Strecke Bingen-St. Goar

Zwischen Bingen (km 530,00) und St. Goar (km 556,00) ist die Fahrt nachts nur Fahrzeugen erlaubt, die Sprechfunk auf den Kanälen 10 (Schiff-Schiff) oder 04 und in der Talfahrt Radar benutzen.

Stand: 01. Juni 2024