Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt I - Allgemeines

§ 6.01 Schnelle Schiffe

§ 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen

§ 6.02a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander

Stand: 01. Januar 2004