Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweiszeichen E.5.9 - Liegeplatz für Fahrzeuge mit Besatzung, die bei Tag den roten Kegel nach § 3.38 führen müssen

Hinweiszeichen E.5.9 - Liegeplatz für Fahrzeuge mit Besatzung, die bei Tag den roten Kegel nach § 3.38 führen müssen