Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweiszeichen E.5.8 - Liegestelle für ein anderes Fahrzeug als ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das nicht die Bezeichnung nach § 3.14 führen muss

Hinweiszeichen E.5.8 - Liegestelle für ein anderes Fahrzeug als ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das nicht die Bezeichnung nach § 3.14 führen muss