Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweiszeichen E.5.6 - Liegeplatz für Fahrzeuge ohne Besatzung, die bei Tag den roten Kegel nach § 3.38 führen müssen

Hinweiszeichen E.5.6 - Liegeplatz für Fahrzeuge ohne Besatzung, die bei Tag den roten Kegel nach § 3.38 führen müssen