Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Gebotszeichen B.2a - Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Backbordseite des Fahrzeuges liegt

Gebotszeichen B.2a - Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Backbordseite des Fahrzeuges liegt