§ 28.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
Das Befahren der zwischen Friesheim (km 2363,25) und Kiefenholz (km 2359,05) ausgewiesenen Fischruhezonen ist verboten.
Stand: 01. September 2024
Springe direkt zu:
Sie sind hier:
Das Befahren der zwischen Friesheim (km 2363,25) und Kiefenholz (km 2359,05) ausgewiesenen Fischruhezonen ist verboten.
Stand: 01. September 2024
© Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes