§ 27.03 Zusammenstellung der Verbände
In einen Schleppverband dürfen
- von km 2,50 bis Demmin höchstens zwei Anhänge und
- von Demmin bis zum Peenestrom höchstens drei Anhänge
eingestellt werden.
Stand: 01. Februar 2012
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In einen Schleppverband dürfen
eingestellt werden.
Stand: 01. Februar 2012
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