Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 26.27 Verkehrsbeschränkung der Schifffahrt

  1. Das Befahren der Lausitzer Neiße ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb.

  2. Das Befahren der Westoder von km 0,00 bis km 2,70 ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.

Stand: 01. Februar 2012