§ 26.04 Fahrgeschwindigkeit
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband auf der Westoder 10 km/h.
- Die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband 4 km/h.
Satz 1 gilt nicht für ein einzeln fahrendes schwimmendes Gerät, ein Kleinfahrzeug oder einen Sondertransport.
Stand: 01. Februar 2012