Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 21.08 Wenden

Ein Fahrgastschiff, das auf der Spree-Oder-Wasserstraße im Bereich des unteren Vorhafens der Schleuse Mühlendamm (km 17,80) wenden will, muss das geplante Wendemanöver der Funkstelle "Mühlendamm Schleuse" über UKW-Sprechfunkkanal 20 vor Einfahrt in den Schleusenvorhafenbereich anzeigen.

Stand: 01. Februar 2012