Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 11.04 Fahrgeschwindigkeit

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt

  1. im Schleusenkanal Gerlachshausen 7 km/h

  2. auf der Strecke von der Abzweigung des Main-Donau-Kanals bis oberhalb der Eisenbahnbrücke bei Hallstadt 15 km/h,

  3. im Wehrarm Volkach (Mainschleife) 10 km/h.

Stand: 01. Februar 2012