§ 11.04 Fahrgeschwindigkeit
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt
- im Schleusenkanal Gerlachshausen 7 km/h
- auf der Strecke von der Abzweigung des Main-Donau-Kanals bis oberhalb der Eisenbahnbrücke bei Hallstadt 15 km/h,
- im Wehrarm Volkach (Mainschleife) 10 km/h.
Stand: 01. Februar 2012