Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 46 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas

Wer ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas erwerben möchte, muss

  1. mindestens 18 Jahre alt sein und

  2. den Lehrgang für Sachkundige für Flüssigerdgas erfolgreich absolviert haben.

Stand: 07. Dezember 2021