§ 46 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
Wer ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas erwerben möchte, muss
- mindestens 18 Jahre alt sein und
- den Lehrgang für Sachkundige für Flüssigerdgas erfolgreich absolviert haben.
Stand: 07. Dezember 2021