Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage 25 - Muster Behördenschifferzeugnis

(zu § 78 Absatz 3 Nummer 3)

(Vorderseite)

Anlage 25 Anlagen BinSchPersV - Vorderseite Muster Behördenschifferzeugnis

(Rückseite)

Anlage 25 Anlagen BinSchPersV - Rückseite Muster Behördenschifferzeugnis

Anweisungen:

1. Aktuelle(r) Name(n) des Inhabers

2. Aktuelle(r) Vorname des Inhabers

Die Namen sind wie auf dem Personalausweis oder im Pass der betreffenden Person in UNICODE einzutragen.

Wird ein Name in UNICODE und in ASCII unterschiedlich geschrieben, so muss auch eine Transkription in ASCII in Klammern erfolgen.

3a. Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)

3b. Geburtsort (Stadt)

4. Besatzungsmitgliedsnummer des Inhabers
(zu entnehmen aus dem SDB)

5. Physische Identifizierung des Inhabers durch Import der elektronischen Bilddatei

6. Seriennummer des Zeugnisses

7. Ausstellungsdatum des Zeugnisses

8. Ablaufdatum

9. Bezeichnung der ausstellenden Behörde

10. Codierte besondere Berechtigung(en):
R (für das Fahren unter Radar);
M (für das Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter);
Abschnitte mit besonderem Risiko wie in dem Europäischen Referenzdatenmanagementsystem (ERMDS) codiert

11. Tauglichkeitsbezogene Risikominderungsmaßnahme und Beschränkungen
(Code 01 bis 09 wie in der Delegierten Richtlinie (EU) 2020/12 der Kommission)

Visuelle Merkmale des Befähigungszeugnisses:
Grundfarbe hellblau, nach ISO/IEC 7810

Stand: 07. Dezember 2021