Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

3.1
Der Schiffsführer muss in der Lage sein, die Sicherheit beim Beladen, Stauen, Befestigen und Entladen sowie die Ladungsfürsorge während der Reise zu planen und zu gewährleisten.

Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen

1. die einschlägigen nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften, Codes und Standards für die Beförderung von Ladung zu verstehen;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften zum Be- und Entladen und zur Beförderung.

  2. Anwendung der einschlägigen Regeln und Standards für Logistik und multimodalen Verkehr.

2. Staupläne unter Berücksichtigung von Kenntnissen über das Laden von Ladungen und Ballastsysteme zu erstellen, um die Belastung des Schiffskörpers in annehmbaren Grenzen zu halten;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der Betriebs- und Konstruktionseinschränkungen von Trockengüterfahrzeugen (z. B. Containerfahrzeugen) und Tankschiffen (N, C, G).

  2. Fähigkeit, die Grenzwerte für Biegemomente und Scherkräfte zu interpretieren.

  3. Kenntnis der Nutzung von Stau- und Stabilitätssoftware.

  4. Fähigkeit, Staupläne unter Nutzung von Stau- und Stabilitätssoftware zu erstellen.

3. die Be- und Entladevorgänge im Hinblick auf eine sichere Beförderung zu kontrollieren;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der Staupläne und verfügbaren schiffsseitigen Daten und deren Umsetzung.

  2. Fähigkeit, Ladung zu stauen und zu sichern, unter Einsatz des notwendigen Ladegeschirrs sowie von Ausrüstung zum Sichern und Laschen der Ladung.

  3. Kenntnis der verschiedenen Verfahren zur Bestimmung des Ladungsgewichts auf Güterschiffen und Tankschiffen sowie anderen Fahrzeugen.

  4. Kenntnis der Bestimmung der Menge geladener oder gelöschter Ladung und der Berechnung der Menge trockener und flüssiger Ladung.

  5. Kenntnis der möglichen schädlichen Auswirkungen von unsachgemäßem Ladungsumschlag.

  6. Fähigkeit, die technischen Mittel für den Ladungsumschlag zwischen Fahrzeug und Hafen zu nutzen und die Arbeitssicherheitsmaßnahmen während deren Gebrauch anzuwenden.

4. verschiedene Güter und deren Eigenschaften zu unterscheiden, um ein sicheres Laden der Güter nach dem Stauplan zu überwachen und zu gewährleisten.

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Fähigkeit, Verfahren für den sicheren Ladungsumschlag gemäß den Bestimmungen der einschlägigen sicherheitsbezogenen Arbeitsvorschriften einzuführen.

  2. Kenntnisse über effiziente Kommunikation und Arbeitsbeziehungen mit allen an den Be- und Entladevorgängen beteiligten Partnern.

3.2
Der Schiffsführer muss in der Lage sein, die Stabilität des Fahrzeugs zu planen und zu gewährleisten.

Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen

1. die Auswirkungen von Ladung und Ladevorgängen auf Trimmlage und Stabilität zu beachten;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnisse zur Wasserdichtigkeit und Stabilität für alle Arten von Ladung und Fahrzeugen.

  2. Fähigkeit, Instrumente zur Korrektur von Trimmlage und Stabilität einzusetzen.

2. die effektive Tonnage des Fahrzeugs zu überprüfen, Stabilitäts- und Trimmdiagramme sowie Geräte zur Festigkeitsberechnung, einschließlich automatischer datenbasierter Ausrüstung (ADB-Ausrüstung), zur Überprüfung von Stauplänen zu verwenden.

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der speziellen Software zur Berechnung von Stabilität, Trimm und Belastung.

  2. Fähigkeit, Stabilität und Trimm zu bestimmen und Belastungstabellen, Diagramme und Geräte zur Festigkeitsberechnung zu gebrauchen.

3.3
Der Schiffsführer muss in der Lage sein, die sichere Beförderung von Fahrgästen und deren Fürsorge während der Fahrt zu planen und zu gewährleisten, einschließlich der unmittelbaren Hilfeleistung für Menschen mit Behinderung sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität gemäß der Unterweisung und den Instruktionen nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nummer 1177/2010.

Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen

1. die einschlägigen nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften, Codes und Standards für die Beförderung von Fahrgästen zu verstehen;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der geltenden Vorschriften und Übereinkommen zur Fahrgastbeförderung.Fähigkeit, den sicheren Ein- und Ausstieg von Fahrgästen und deren Fürsorge während der Fahrt zu gewährleisten, unter besonderer Beachtung von hilfsbedürftigen Personen und unmittelbarer Hilfeleistung für Menschen mit Behinderung sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität gemäß der Unterweisung und den Instruktionen nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nummer 1177/2010.

  2. Fähigkeit, die Vorgehensweisen im Falle eines Lecks, eines Brandes, einer über Bord gegangenen Person, eines Zusammenstoßes und einer Evakuierung zu kontrollieren, einschließlich der Krisenbewältigung und der Führung von Menschenmengen.

2. regelmäßige Sicherheitsübungen gemäß der Sicherheitsrolle zu organisieren und zu überwachen, um ein sicheres Verhalten in möglichen Gefahrensituation zu gewährleisten;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der Verantwortlichkeiten gemäß internationalen und nationalen Vorschriften betreffend die Sicherheit des Schiffes, der Fahrgäste und der Besatzung.

  2. Fähigkeit, die Führung und Ausbildung des Bordpersonals in Bezug auf Sicherheit umzusetzen.

  3. Anwendung von Erster Hilfe an Bord des Fahrzeugs.

3. die Auswirkungen der Gewichtsverteilung der Fahrgäste auf die Stabilität des Fahrgastschiffes, das Verhalten gegenüber und die Kommunikation mit Fahrgästen zu beachten;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der Regeln und Vorschriften in Bezug auf Stabilität.

  2. Fähigkeit, die einschlägigen Maßnahmen bezüglich der Wasserdichtigkeit, einschließlich des Einflusses auf Trimmung und Stabilität von Fahrgastschiffen, anzuwenden.

  3. Kenntnisse über die Konstruktion des Schiffes im Zusammenhang mit Trimmung und Stabilität sowie die im Falle eines teilweisen Verlusts des Intaktauftriebs/der Leckstabilität des Fahrgastschiffes zu ergreifenden Maßnahmen.

  4. Fähigkeit, Standardredewendungen zu verwenden.

4. eine Analyse der Gefahren an Bord bezüglich der Beschränkung des Zugangs für Fahrgäste festzulegen und zu überwachen sowie ein wirksames Bordschutzsystem zu erstellen, um unbefugten Zutritt zu verhindern;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis und Einhaltung der Beschränkung der Fahrgastzahl gemäß dem Zeugnis des Fahrgastschiffes.

  2. Kenntnis der Schutz- und Sicherheitssysteme, die einen unbefugten Zutritt verhindern.

  3. Fähigkeit, ein Wachdienstsystem (d. h. Nachtwache) im Hinblick auf Schutz und Sicherheit zu organisieren.

5. Berichte von Fahrgästen (d. h. über unvorhergesehene Ereignisse, Beleidigungen, Vandalismus) zu analysieren, um angemessen zu reagieren.

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnisse über Fahrgastrechte und Fahrgastbeschwerden und die mit der Fahrgastbeförderung verbundenen Gefahren für die Umwelt.

  2. Fähigkeit, Umweltverschmutzung durch Fahrgäste und Besatzung zu verhindern.

  3. Fähigkeit zum Umgang mit Beschwerden und Konfliktbewältigung.

  4. Fähigkeit, mit dem Bordpersonal und sämtlichen beteiligten Parteien zu kommunizieren.

Stand: 07. Dezember 2021