Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

4.1
Der Matrose muss in der Lage sein, die Führung des Fahrzeugs in Fragen der Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik zu unterstützen, um die allgemeine technische Sicherheit zu gewährleisten.

Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen

1. bei der Überwachung der Antriebsmaschinen und Antriebssysteme Unterstützung zu leisten;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der Grundsätze von Antriebssystemen.

  2. Kenntnis der verschiedenen Arten von Antriebsmaschinen sowie ihrer Konstruktion, Leistung und Terminologie.

  3. Kenntnis von Funktion und Betrieb der Luftzufuhr, Kraftstoffzufuhr, Schmiermittel, Kühlung und des Abgassystems.

  4. Kenntnis der Haupt- und Hilfsmaschinen.

  5. Fähigkeit, grundlegende Prüfungen durchzuführen und ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Antriebsmaschinen sicherzustellen.

2. die Hauptmaschinen und die Hilfseinrichtungen für den Betrieb vorzubereiten;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der Anlasssysteme der Hauptmaschinen, Hilfseinrichtungen und der hydraulischen und pneumatischen Systeme gemäß Anweisungen.

  2. Kenntnis der Grundsätze des Umsteuerns des Antriebes.

  3. Fähigkeit, die Maschinen im Maschinenraum gemäß der Prüfliste für die Abfahrt vorzubereiten.

  4. Fähigkeit, das Anlasssystem und die Hilfseinrichtungen gemäß Anweisungen zu verwenden, z. B. die Steuerungsausrüstung.

  5. Fähigkeit, die Hauptmaschinen gemäß den Anlassverfahren anzulassen.

  6. Fähigkeit, die hydraulischen und pneumatischen Systeme zu benutzen.

3. angemessen auf Funktionsstörungen der Antriebsmaschinen zu reagieren;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der Steuerungs- und Überwachungsanlagen im Maschinenraum und der Meldeverfahren für Funktionsstörungen.

  2. Fähigkeit, Funktionsstörungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen im Falle von Funktionsstörungen zu ergreifen, einschließlich der Meldung an die Führung des Fahrzeugs.

4. die Maschinen, einschließlich Pumpen, Rohrleitungssystemen, Bilge- und Ballastsystemen, zu bedienen;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis des sicheren Betriebs und der Steuerung der Maschinen im Maschinenraum, in Ballastzellen und Bilgen entsprechend den Verfahren.

  2. Fähigkeit, die sichere Funktion und den Betrieb der Maschinen im Maschinenraum zu kontrollieren und das Bilge- und Ballastsystem instand zu halten, einschließlich: Meldung von Zwischenfällen im Zusammenhang mit Umpumpvorgängen und Fähigkeit, Tankfüllstände korrekt zu messen und zu melden.

  3. Fähigkeit, das Abschalten der Maschinen nach dem Einsatz vorzubereiten und durchzuführen.

  4. Fähigkeit, Bilge-, Ballast- und Ladungspumpensysteme zu bedienen.

5. Unterstützung bei der Überwachung elektronischer und elektrischer Geräte zu leisten;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis elektronischer und elektrischer Systeme und Komponenten.

  2. Kenntnis von Gleich- und Wechselstrom.

  3. Fähigkeit, Kontrollinstrumente zu überwachen und auszuwerten.

  4. Kenntnis des Magnetismus und des Unterschieds zwischen natürlichen und künstlichen Magneten.

  5. Kenntnis des elektrohydraulischen Systems.

6. die Generatoren vorzubereiten, einzuschalten, anzuschließen und zu wechseln und ihre Systeme und den Landanschluss zu überprüfen;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der Kraftanlage.

  2. Fähigkeit, die Schalttafel zu benutzen.

  3. Fähigkeit, den Landanschluss zu benutzen.

7. Funktionsstörungen und häufige Fehler zu definieren und Maßnahmen zur Schadensverhütung zu beschreiben;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der Maßnahmen bei Funktionsstörungen außerhalb des Maschinenraums und der Maßnahmen zur Schadensverhütung.

  2. Fähigkeit, häufige Fehler zu erkennen und Maßnahmen zur Schadensverhütung an mechanischen, elektrischen, elektronischen, hydraulischen und pneumatischen Systemen zu ergreifen.

8. die erforderlichen Werkzeuge zur Gewährleistung der allgemeinen technischen Sicherheit einzusetzen.

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der Eigenschaften und Grenzen der zur Wartung und Instandsetzung von Maschinen und Ausrüstung eingesetzten Prozesse und Materialien.

  2. Fähigkeit, bei der Wartung und Instandsetzung von Maschinen und Ausrüstung sichere Arbeitsmethoden anzuwenden.

4.2
Der Matrose muss in der Lage sein, Wartungsarbeiten an der Ausrüstung in den Bereichen Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik durchzuführen, um die allgemeine technische Sicherheit zu gewährleisten.

Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen

1. die täglichen Wartungsarbeiten an den Hauptmotoren, Hilfsmaschinen und Regelungs- und Steuerungsanlagen durchzuführen;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der für die Wartung und Instandhaltung des Maschinenraums, des Hauptmotors, der Hauptmaschinen, der Hilfseinrichtungen und der Regelungs- und Steuerungsanlagen zu befolgenden Verfahren.

  2. Fähigkeit, Hauptmotoren, Hilfseinrichtungen und Regelungs- und Steuerungsanlagen zu warten.

2. die täglichen Wartungsarbeiten an den Maschinen, einschließlich Pumpen, Rohrleitungssystemen, Bilge- und Ballastsystemen, durchzuführen;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der täglichen Wartungsverfahren.

  2. Fähigkeit, Pumpen, Rohrleitungssysteme, Bilge- und Ballastsysteme zu warten und instand zu halten.

3. die erforderlichen Werkzeuge zur Gewährleistung der allgemeinen technischen Sicherheit einzusetzen;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis des Einsatzes der an Bord befindlichen Wartungsmaterialien und Instandsetzungsausrüstungen, einschließlich ihrer Eigenschaften und Grenzen.

  2. Fähigkeit, die an Bord befindlichen Wartungsmaterialien und Instandsetzungsausrüstungen auszuwählen und einzusetzen.

4. die Wartungs- und Instandsetzungsverfahren zu befolgen;

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der Handbücher und Anweisungen für Wartung und Instandsetzung.

  2. Fähigkeit, Wartungs- und Instandsetzungsverfahren gemäß den geltenden Handbüchern und Anweisungen durchzuführen.

5. technische Informationen zu nutzen und technische Verfahren zu dokumentieren.

Kenntnisse und Fertigkeiten

  1. Kenntnis der technischen Dokumentation und Handbücher.

  2. Fähigkeit, Wartungsarbeiten zu dokumentieren.

Stand: 07. Dezember 2021